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Erfüllen Sie alle Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes?

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Überstunden als Arbeitgeber gemäß Arbeitszeitgesetzt korrekt erfassen

Im Arbeitszeitgesetz heißt es in § 16 Absatz 2:

Der Arbeitgeber  ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, ohne vorgeschriebene Pausenzeiten gerechnet, hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Und das diese Aufzeichnungen für zwei Jahre aufzubewahren sind.

Quelle: Arbeitszeitgesetz § 16

Nochmal auf Deutsch: jede Überstunde Deiner Mitarbeitenden muss dokumentiert und abgespeichert werden. Und zwar unabhängig davon, ob diese vergütet oder ausgeglichen wird.  Freiwillig oder betriebsbedingt geleistet spielt ebenfalls keine Rolle. Auch die weit verbreitete „Vertrauensarbeitszeit“ ist im Gesetz nicht ausgenommen.

Abzuwarten bleibt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sollte sich das Gericht der Auffassung des zuständigen Generalanwaltes anschließen, könnte es zu einer Verpflichtung aller Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung kommen. Lesen Sie mehr zum EuGH Urteil zu Arbeitszeiterfassung

Selbst wenn es bei Dir zum guten Ton gehört, länger zu arbeiten oder sogar branchenüblich ist, solltest Du darauf achten, die geleistete Mehrarbeit zu dokumentieren. Im Haftungs- oder Prüfungsfall kann Dir eine lückenlose Dokumentation einige Mühen, Ärger oder sogar Bußgelder ersparen.

Wie kannst Du lückenlos aufzeichnen, welcher Mitarbeitende wann und wieviel mehr gearbeitet hat?

In vielen Betrieben schreiben die Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden per Hand auf. Da geht schnell der Überblick verloren und selbst wenn das Vertrauen groß ist, mutet eine solche Praxis im 21. Jahrhundert doch ziemlich rückständig an.

Moderne Softwarelösungen, wie zum Beispiel die NovaTime Zeiterfassung, bieten lückenlose Aufzeichnungsmöglichkeiten und sind schon ab 60€ pro Arbeitnehmer realisierbar. Und wir sprechen hier von einer einmaligen Investition!

So erfüllst Du alle gesetzlichen Vorgaben, reduzierst den Arbeitsaufwand der Personalverantwortlichen und sparst im Haftungs- oder Prüfungsfall Geld und Ärger.

Auch auf das Klima der Beschäftigten wirkt sich eine Arbeitszeiterfassung positiv aus. Sätze wie: „kommt der Herr XXX schon wieder später“, „Du gehst aber früh heute“ usw. gehören der Vergangenheit an.

Aber vor allem behältst Du die Arbeitszeit Deiner Mitarbeitenden tagesaktuell im Blick. Überraschungen am Monats- oder Jahresende sind etwas, dass wir getrost im 20. Jahrhundert zurücklassen können

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