Zuverlässige Fluchtwegsteuerung und Rettungswegtechnik gewährleistet im Gefahrenfall den sicheren Betrieb von Notausgängen im Fluchtweg.
In diesem Bereich der Sicherheitstechnik herrschen starke Interessenkonflikte: Wirksamer Schutz gegen unberechtigtes Eindringen steht der Forderung von einem leichten Öffnen der Türen in Flucht- und Rettungswegen gegenüber.
Individuell aufeinander abgestimmte Komponenten erfüllen auch die höchsten Anforderungen und ermöglichen die Anbindung der Fluchttürsteuerung an andere Gewerke der Sicherheitstechnik, um einen Missbrauch von Rettungswegen zu verhindern.
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Es gibt viele Gründe, warum es in einem Betrieb, einer Behörde oder einem öffentlichen Gebäude zu einer Evakuierung kommen kann. Ein Feuer, ein Unfall oder ein terroristisches Ereignis kann alle treffen.
Mit unserer Lösung können unsere Kunden im Falle einer Evakuierung über Echtzeit-Dashboards jederzeit den aktuellen Status am Sammelplatz nachvollziehen. Zusätzlich können automatisch Druckaufträge ausgelöst beim Pförtner werden.
Die zuverlässige Erfassung aller Mitarbeitenden, Lieferanten und Besucher erfolgt am Sammelplatz. Mitarbeitende registrieren sich mit ihren Zugangs- oder Zeiterfassungschips am Sammelpunkt. Besucher und Lieferanten scannen einen QR Code oder nutzen die manuelle Tasteneingabe am Terminal.
So wird der Sammelplatz zu einem Ort, an dem alle Personen in Sicherheit auf Hilfe warten können und zugleich die Evakuierung mit Hilfe moderner Technologie für die Verantwortlichen vereinfacht wird.
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Um Dir als Betreiber einer Fluchttürsteuerung größtmögliche Sicherheit zu geben, bieten wir für Deinen Fluchtweg einen herstellerunabhängigen Wartungsservice. Eine regelmäßige Wartung bietet nicht nur ein Plus an Sicherheit, sondern auch ökonomische Vorteile. Eventuelle Schäden oder Verschleiß werden frühzeitig erkannt und behoben. Dies wiederum steigert die Lebensdauer der Anlagen und trägt zur Werterhaltung Deines Gebäudes bei.
Die Wartung und Inspektion von Fluchttürwächtern ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland beispielsweise müssen Fluchttürwächter gemäß der DIN EN 1125 und DIN EN 179 regelmäßig gewartet und inspiziert werden. Die Vorschriften besagen, dass Fluchttürwächter mindestens einmal pro Jahr von einem qualifizierten Fachmann überprüft werden müssen.
Es gibt auch weitere spezifischen Vorschriften für bestimmte Arten von Gebäuden wie z.B. Krankenhäuser, Schulen, Theater, und öffentlichen Gebäuden.
Als Gebäudebetreiber solltest Du sicherstellen, dass die Wartung und Inspektion Deiner Fluchttürwächter von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Es ist auch wichtig, dass die Wartungs- und Inspektionsaufzeichnungen für die Behörden zugänglich sind.
In diesem Artikel haben wir für Dich die wichtigsten Regelungen und Fristen zum Thema Fluchtweg und Fluchttürsteuerung verständlich zusammengefasst. Natürlich unterstützen wir Dich auch bei der Installation, Inbetriebnahme, Prüfung oder Wartung Deiner Türwächter, Fluchttürsteuerung und Fluchttüröffner mit Rat und Tat.
✅ Fluchtwege, sowie die Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.
✅ Ein Fluchtweg muss deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
✅ Ein Fluchtweg darf mit einer elektronischen Fluchttürsteuerung gesichert werden.
✅ Schranken, Drehsperren usw. müssen sich schnell, sicher und ohne besondere Hilfsmittel in Fluchtrichtung öffnen lassen.
✅ Bei Stromausfall müssen sich elektrische Verriegelungssysteme im Fluchtweg selbstständig öffnen.
✅ jährliche Prüfung im Fluchtweg wird empfohlen, rettet Leben und kann langfristig Kosten sparen.
❌ Aufzüge sind als Fluchtweg unzulässig.
❌ Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die Regelungen zu einem Fluchtweg werfen gerade bei Laien viele Fragen auf. Wer nicht vom Fach ist, der scheitert meist schon bei der Definition des Begriffs Fluchtweg. Was also ist ein Fluchtweg und wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Fluchtweg und einem Rettungsweg?
Die Antwort auf diese Frage liefert uns die „ASR A2.3 – Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (hier als PDF herunterladen). Der Hauptzweck von einem Fluchtweg ist die Selbstrettung. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang. Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht einem Rettungsweg. In der ASR A1.3 wird die Kennzeichnung von einem Fluchtweg geregelt (Beleuchtung, Fluchtwegplan usw.), welche wiederum der DIN EN ISO 7010 entspricht.
Ein Fluchtweg ist im Verlauf mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Der Fluchtweg muss so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z. B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können.
Ein Fluchtweg ist also nichts anderes als ein besonders gekennzeichneter Weg der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Da für eine mechanische Fluchtwegsicherung andere Regeln gelten als für eine elektrische Fluchttürsteuerung, gehen wir auf dieser Themenseite nur auf die elektronische Fluchtwegsicherung im Fluchtweg ein.
Der Fluchtweg ist ausreichend breit und er ist nicht eingeengt durch Einbauten oder Türen, die in Richtung Fluchtweg öffnen. Die lichte Höhe über Fluchtwegen beträgt mindestens 2.00 m. In Einzelfällen kann eine lichte Höhe von 1.95 m im Fluchtweg zulässig sein. Die Zulässigkeit muss jedoch geprüft werden.
+ bis 5 –> 0.875m Mindestbreite
+ bis 20 –> 1.00m Mindestbreite
+ bis 200 –> 1.20m Mindestbreite
+ bis 300 –> 1.80m Mindestbreite
+ bis 400 –> 2.40m Mindestbreite
Beim Einbau von Türen im Fluchtweg bestehen verschiedene Interessenkonflikte zwischen Sicherheit und Absicherung. Die Betreiber des Objektes wollen die Türen in Fluchtwegen in beiden Richtungen verschließen, um zu verhindern, dass an diesen Stellen „unkontrollierbare“ Aktivitäten erfolgen.
Die Bauaufsicht, die Feuerwehr, die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften fordern wiederum, dass Türen im Fluchtweg und in Rettungswegen jederzeit von innen geöffnet werden können.
Darüber hinaus ist die Feuerwehr daran interessiert, dass die Türen Einsätze zu Lösch- oder Rettungszwecken nicht behindern und damit von außen geöffnet werden können. Die Kriminalpolizei fordert jedoch, dass Ausgangstüren von außen wirkungsvoll mittels Zutrittssystemen verschlossen werden.
Diese Konflikte im Bereich von einem Fluchtweg können wir für Dich lösen. Sende uns hierzu gerne eine unverbindliche Projektanfrage.
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Dass die regelmäßige Prüfung der Türwächter, Fluchttürsteuerung und dem eingesetzten Panikschloss oder Sicherheitsschloss gesetzlich vorgeschrieben ist hat gute Gründe – allen voran die Funktionssicherheit aller Bauteile im Fluchtweg. Wer als Gebäudeeigentümer bzw. -betreiber seine Fluchttürsteuerung unzureichend oder nicht fachgerecht prüft und wartet, gefährdet das Leben anderer Menschen. Es liegt auf der Hand, dass defekte Fluchttüröffner oder Fluchttürwächter ein hohes Risiko für die Gesundheit anderer Menschen darstellen. Aber auch wirtschaftliche Schäden können immens sein. Das Risiko eines Defekts ist dabei unabhängig vom Alter der Fluchttür. Elektrische Fluchttüröffner werden permanent beansprucht – sei es durch äußere Einflüsse oder im ganz normalen Betrieb. Daher ist eine Prüfung nicht nur vor der ersten Inbetriebnahme nötig, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen.
Abgesehen von den genannten Risiken ist eine regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung Deiner Fluchttürwächter und Fluchttüröffner auch in finanzieller Hinsicht sinnvoll. Denn die Kosten steigen mit jedem Jahr, in dem der Fluchtweg nicht fachmännisch gewartet wird. Neben Folgeschäden sind vor allem die störungsbedingten Ausfälle ein großer Kostentreiber. Hausverwaltungen, Facility Manager und Unternehmen, für die sich die Anstellung eines Sachverständigen nicht rechnet, können die Prüfung an externe Spezialisten vergeben. Die dP elektronik GmbH berät Sie gerne über die Vorteile eines Wartungsvertrags für Ihre Fluchttürsteuerung.
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dieses können auch Notausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden (nichtöffentlicher Bereich der Gebäude). Hauptzweck der in dieser europäischen Norm aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, mit nur einer einzigen Betätigung zur Freigabe des Notausgangsverschlusses ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür zu erreichen, obwohl vorher Kenntnisse über die Gegebenheiten an der Tür erforderlich sein könnten (z. B. nach innen öffnend).
Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlich genutzten Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen (z.B. Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren etc.). Hauptzweck der in dieser europäischen Norm aufgeführten Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit ist es, dass ein sicheres und wirkungsvolles Entkommen durch eine Tür mit einer einzigen Betätigung mit der Hand und/oder durch Körperdruck zur Freigabe des Paniktürverschlusses mit geringster Kraftanstrengung möglich ist ohne dass vorher Kenntnisse zur Betätigung des Paniktürverschlusses erforderlich sind.
Es dürfen nur bauaufsichtlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassene Kombinationen von Elementen verwendet werden. Eine Mischung von Komponenten aus unterschiedlichen Zulassungen ist nicht zulässig.
Eine Abnahme darf nur von Sachkundigen erfolgen. Diese sollten sich regelmäßig durch Vorlage von Prüfzeugnissen die Zulassung des Systems bestätigen lassen. Sie sind verpflichtet, sich über die aktuelle Systemtechnik auf dem Laufenden zu halten und ihr Produktwissen regelmäßig zu aktualisieren. Ein elektrisches Verriegelungssystem ist eine Gerätekombination, die Türen in Rettungswegen verriegelt und im Gefahrenfall auf Anforderung, z. B. durch flüchtende Personen, freigibt.
Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus einer Steuerung, einer Nottaste und einer elektrischen Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip. Zusätzlich zu den bauaufsichtlichen Anforderungen bieten die Systeme erweiterte Überwachungsfunktionen der Türe, Kombination mit Zutrittskontrollanlagen und eine Integration in Gefahrenmanagementsysteme an.
Der Betreiber hat die jährlichen Prüfungen zu veranlassen und die Bescheinigungen der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Mittelfristig wird die EltVTR durch die einheitliche DIN EN 13637 ersetzt werden. Diese Norm, die derzeit auch als prEN 13637 zu finden ist, aktualisiert die Anforderungen einer elektrisch gesteuerten Rettungswegabsicherung und bietet neue Funktionen, welche aktuell nur durch Genehmigungen im Einzelfall realisiert werden konnten. Zusätzlich ergänzt dann die Norm das Paket der Verschlüsse für Rettungswege mit der elektrisch gesteuerten Variante.
Eine Anlage gemäß dem Normentwurf DIN EN 13637 besteht mindestens aus einer elektrischen Verriegelung zum Sichern der Notausgangstür, einem Nottaster zum Abruf der Freigabe der elektrischen Verriegelung des Notausgangs und einer elektrischen Steuerung für Versorgung, Anschluss und der Nottaste. Die Norm behandelt keine mechanisch betätigten Verschlüsse für Notausgangstüren die in den Geltungsbereich von DIN EN 179 fallen.
Gemäß den bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen ist „vor der ersten Inbetriebnahme die Übereinstimmung mit dem Eignungsnachweis durch eine Bescheinigung des Herstellers zu bestätigen und durch einen Sachkundigen festzustellen, ob die elektronische Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und funktionsfähig ist.“
Bestehende Türen mit elektrischen Verriegelungen in Flucht- und Rettungswegen müssen von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Gebäudebetreiber erhält vom Sachkundigen eine Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung ausgestellt, welche er der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen hat. Liegt diese Bescheinigung im Ernstfall nicht vor und es kommen Menschen zu Schaden, so drohen dem Betreiber rechtliche Konsequenzen und unter Umständen sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Türen mit elektrischen Verriegelungen in Flucht- und Rettungswegen sollten mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden.
Die Missachtung der baurechtlichen Vorgaben und der gesetzlichen Regelungen im Fluchtweg können weitreichende Konsequenzen für den Betreiber eines Gebäudes nach sich ziehen. Können Deinerseits keine Nachweise über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme vorgelegt werden, kann dies ggf. zu einer Stilllegung des laufenden Betriebs führen. Kommen bei einem Unglück Menschen auf Grund defekter Fluchttüren zu Schaden, so ist mit ernsthaften rechtlichen Folgen zu rechnen. Geh‘ darum kein Risiko ein und lasse Deine Fluchtwegtechnik regelmäßig, idealerweise einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen prüfen.
Die regelmäßige Wartung und Prüfung der Komponenten in Deinem Fluchtweg dient nicht nur dem Werterhalt Deiner Anlage, sondern stellt vielmehr eine Aufrechterhaltung der Funktionalität des technischen Arbeitsumfeldes und somit einen aktiven Teil zur Sicherung von Leib und Leben dar. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit bei der Durchführung von Wartungen mit entsprechender Sorgfalt vorzugehen. Im Zuge der Wartung werden Sichtprüfungen ebenso durchgeführt, wie auch Funktionsprüfungen der verbauten Komponenten und deren Zusammenspiel.
Nach der kompletten Installation und vor der Inbetriebnahme muss die elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen geprüft und offiziell abgenommen werden. Nach den Vorgaben der „Technischen Prüfverordnungen“ der Bundesländer darf die Abnahme ausschließlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Der Aufbau der Anlage und die Prüfung sind zu dokumentieren. WICHTIG: Bei wesentlichen Änderungen ist erneut eine Abnahmeprüfung durchzuführen!
Für die jährlich wiederkehrende Prüfung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Abnahmeprüfung.
Lass Dir unbedingt das Prüfprotokoll aushändigen. Damit hast Du den Nachweis über die regelmäßige Prüfung und Wartung für Deine Unterlagen. Sie erhalten das Prüfprotokoll, wenn keine oder nur geringfügige Mängel an Ihrer Fluchttürsteuerung durch den Sachkundigen festgestellt worden sind. Geringfügige Mängel müssen jedoch zwingend im Protokoll festgehalten werden.
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist der Sachkundige berechtigt und verpflichtet, die Anlage außer Betrieb zu nehmen.
dP elektronik hat mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Wartung und Reparatur von Fluchttürsteuerung im Fluchtweg. Wir sind für viele Kunden in ganz Deutschland seit Jahrzehnten verlässlicher Partner, wenn es um die Prüfung ihrer Fluchttür, Türwächter und Fluchttürsteuerung geht. Aber auch darüber hinaus bietet das Team der dP elektronik geballtes Know-How. Wir betreuen Zutrittskontroll- und Fluchtwegsysteme über den gesamten Lebenszyklus, von der Inbetriebnahme bis zur Prüfung, Wartung und Instandsetzung.
✅ Prüfung, Instandhaltung und Modernisierung für Fluchttüröffner, Fluchttürsteuerung usw.
✅ Betreuung aller Komponenten über den gesamten Lebenszyklus
✅ Lösungen zur Zutrittskontrolle und Zugangskontrolle
✅ durchgehende Technik von der Schranke bis in den Serverschrank
✅ individuelle Lösungen vom Panikschloss, über Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
✅ mehr als 35 Jahre Erfahrung
✅ schnelle Reaktionszeiten
✅ bundesweite Betreuung