Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen – so klare Worte des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatten selbst Experten nicht erwartet. Was das Urteil für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden exakt dokumentieren – generell und ohne Ausnahme (Az.: 1 ABR 22/21). Damit ändert sich die geltende Rechtslage für die Arbeitszeiterfassung: Bislang mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die komplette Arbeitszeit.
Dabei spielt keine Rolle, ob es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt oder nicht – die Arbeitszeit muss in jedem Betrieb aufgezeichnet werden.
Die wichtigsten Arbeitszeitregelungen findest Du hier als kompakte Zusammenfassung zum Download:
Das BAG hat die Vertrauensarbeitszeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Im Gegenteil – aus dem Hinweis des Gerichts, dass Arbeitnehmer vor Fremd- und Selbstausbeutung geschützt werden müssen, lässt sich schließen, dass die Arbeitszeit im Homeoffice erst recht dokumentiert werden muss.
Laut Einschätzung von Arbeitsrechtler Michael Kalbfus, Partner der Kanzlei Noerr in München, bedeutet das Urteil vermutlich einen „teils erheblichen Rückschritt in Bezug auf die in jüngerer Vergangenheit sehr beliebt gewordenen flexiblen Arbeitsmodelle“. Der Trend geht zu mehr Kontrolle.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 in einem Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden komplett erfassen müssen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus.
Zwar steht in § 16 des Arbeitszeitgesetzes, dass nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden müssen. Doch das ist nun hinfällig. Denn das BAG stützt seine Entscheidung auf das Arbeitsschutzgesetz. Nach dessen § 3 seien Arbeitgeber schon heute verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Das solle die Beschäftigten vor „Fremdausbeutung und Selbstausbeutung“ schützen, so das Gericht.
Dass die Richter nun plötzlich das Arbeitsschutzgesetz hervorholen, wo bislang alle nur vom Arbeitszeitgesetz redeten, liegt an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2019: Die europäischen Richter entschieden seinerzeit, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen (Az.: C-55/18). EuGH-Urteile richten sich aber nicht an die Wirtschaft, sondern an den deutschen Staat, der seitdem dringend das Arbeitszeitgesetz reformieren muss – was ihm seit drei Jahren offensichtlich nicht gelingt.
In den sozialen Netzwerken und Nachrichtenportalen wird seit Bekanntwerden des Urteils heftig diskutiert. Von Unsinnig, über Schwachsinn, zurück in die Steinzeit, Ätzend und Bürokratie-Monster ist die Rede. Die Aufregung ist sicherlich zu großen Teilen berechtigt. Allerdings erscheint die Diskussion auch sehr einseitig bei der Betrachtung. Man kann die Diskussion natürlich auf Überwachung und Bürokratie lenken. Geht es darum? Wir denken nicht. Passt eine pauschale Zeiterfassung für alle und jedes Unternehmen? Ebenfalls nein.
Eine Zeiterfassung – richtig eingesetzt und sinnvoll genutzt – steht nicht im Widerspruch zu modernen Themen wie flexibler Arbeitszeit, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und New Work. Vertrauensarbeitszeit ist in aller Munde. Zu Recht. Allerdings ist dieses Arbeitszeitmodell statistisch gesehen vorteilhafter für den Arbeitgeber und nicht für die Arbeitnehmer. Agile Unternehmen wie der Telefonieanbieter sipgate aus Düsseldorf zeigen eindrucksvoll, dass New Work und agile Arbeitsmethoden keineswegs im Widerspruch zu einer Zeiterfassung stehen. Bei sipgate gibt es keine Überstunden.
Mit Zeiterfassungssystemen lässt sich immens viel Zeit in der Personalabteilung einsparen. Die Abrechnung von Mitarbeitenden kann wesentlich einfacher und schneller erledigt werden. Und diese Vorteile und Chancen fallen bei einer einseitigen Betrachtung des EuGH Urteils unter den Tisch. Bei der Erfassung der Lenkzeiten von LKW Fahrern herrscht geschlossene Einigkeit, das Ruhe- und Lenkzeiten einzuhalten sind. Wie sieht es in unseren Krankenhäusern usw. aus? Ernüchternd!
Egal ob Home-Office, Außendienst, Montage, Werkstatt, Büro oder im Coworking Space. Zeiterfassungssysteme bieten heute vielfältige Möglichkeiten, um die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden am Buchungsterminal, per App auf dem Smartphone oder auch per Web und Intranet zu erfassen. Für Deine Mitarbeitenden entsteht faktisch kein Aufwand. Und für Deine Personalabteilung können wir den Verwaltungsaufwand nachhaltig reduzieren.
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