Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 13. September 2022 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern noch heftig diskutiert wird.
Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.
Es gibt viele Unternehmen und Branchen, die sich nicht mit dem Thema der elektronischen Zeiterfassung auseinandergesetzt haben. Gehörst Du auch dazu? Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt für jede Branche – auch für Dich und Dein Unternehmen. Wir helfen Dir mit unserer Zeiterfassung dabei, bestehende Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit unter den neuen Rahmenbedingungen korrekt und rechtssicher umzusetzen.
Zwar steht in § 16 des Arbeitszeitgesetzes, dass nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden müssen. Doch das ist nun hinfällig. Denn das BAG stützt seine Entscheidung auf das Arbeitsschutzgesetz. Nach dessen § 3 seien Arbeitgeber schon heute verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Das solle die Beschäftigten vor „Fremdausbeutung und Selbstausbeutung“ schützen, so das Gericht.
Mit dem Kniff, ein anderes Gesetz heranzuziehen und entsprechend auszulegen, hat das Bundesarbeitsgericht den Gesetzgeber quasi links überholt – und das EuGH-Urteil in Deutschland umgesetzt. Das Arbeitszeitgesetz, das jetzt teilweise nicht mehr angewendet werden darf, ist rechtlich gesehen ein Totalschaden.
Selbst wenn Du sagst, okay, kriege ich schon irgendwie hin: ohne verlässliches elektronisches Zeiterfassungssystem sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gar nicht umsetzbar für Dich als Arbeitgeber. Die Einführung eines einfachen Bautagebuchs zum Nachweis der Stunden als verlässliches und zugängliches System zur Erfassung von Arbeitszeiten nicht mehr aus. Arbeitszeiterfassung muss manipulationssicher und rechtssicher dokumentiert werden.
Die wichtigsten Arbeitszeitregelungen findest Du hier als kompakte Zusammenfassung zum Download:
Gerade weil spezifische Anforderungen an Dein Zeiterfassungssystem gestellt werden, benötigst Du unbedingt eine elektronische Zeiterfassung in Deinem Unternehmen. Allein schon um Dich rechtlich abzusichern. Das haben viele Gerichtsurteile in der Vergangenheit gezeigt – EU weit. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Sei Dir also sicher, eine einfache Papierdokumentation der Arbeitszeiten Deiner Mitarbeitenden wird definitiv nicht mehr ausreichend sein.
Das Urteil des BAG zur Zeiterfassung steht fest. Lass uns gemeinsam schauen, welches System für Dich und Dein Unternehmen das Beste ist, damit Du jetzt einen Haken an das Thema machen kannst. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!
Du hast bereits ein elektronisches Zeiterfassungssystem in Deinem Unternehmen und bist unzufrieden damit? Dann kontaktiere uns ebenfalls gern! Es macht sowieso immer Sinn, Dein bestehendes System öfter mal zu checken, denn auch hier gibt es von Zeit zu Zeit gesetzliche Neuerungen, an die gedacht werden muss. Schreib uns Dein Anliegen einfach direkt unten ins Formular. Wir melden uns umgehend bei Dir.
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