Resturlaub: Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
Es soll die schönste Zeit im Jahr sein: unser Urlaub. In der Praxis bleibt am Jahresende aber oft ein Teil übrig. Genau hier wird’s spannend: Wann verfällt dieser Anspruch in Deutschland eigentlich? Und wann nicht? Können sie sich den Resturlaub auszahlen lassen? Die Antwort ist weniger eindeutig, als viele denken. Denn neben gesetzlichen Regeln spielen auch Pflichten des Arbeitgebers, Sonderfälle und aktuelle Rechtsprechung eine wichtige Rolle.
Resturlaub bezeichnet alle Urlaubstage, die bis zum Jahresende nicht genommen wurden. Das passiert häufiger als gedacht – etwa durch:
Die entscheidende Frage: Dürfen diese Tage ins nächste Jahr mitgenommen werden oder verfallen sie?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt grundsätzlich: Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden sonst verfällt er zum 31. Dezember. Der Urlaub verfällt allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt hat:
Wenn das nicht passiert, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – auch über Jahre hinweg. Das wurde durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.
Es gibt typische Situationen, in denen Resturlaub nicht verfällt, sondern automatisch ins Folgejahr übergeht:
Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Übertragung vorgesehen ist.
Wenn Mitarbeitende ihren Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnten.
Zum Beispiel:
Wenn keine aktive Aufklärung erfolgt ist. Arbeitgeber sollten Angestellte darum rechtzeitig im Jahr über den verbleibenden Urlaubsanspruch informieren und bspw. per Mail auffordern, die Urlaubstage bis Ende des Jahres zu nehmen.
Der Resturlaub muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er – außer es greifen Sonderregelungen.
Wenn Mitarbeitende dauerhaft krank sind: Urlaub verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
Beispiel: Urlaub aus 2024 verfällt am 31. März 2026
Kurz gesagt: Nein – grundsätzlich nicht. Urlaub dient der Erholung, nicht als Geldersatz. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen.
Hier wird es oft falsch eingeschätzt.
anteiliger Urlaubsanspruch wird mit folgender Formel berechnet: Jahresurlaub / 12 × Monate
Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub, Austritt im März → 6 Tage Anspruch
voller Jahresurlaubsanspruch, sofern vertraglich nicht anderweitig geregelt
Urlaub kann nicht mehr genommen werden, daher ist die Auszahlung Pflicht
Auch im Todesfall ist rechtlich klar geregelt, dass nicht genommener Urlaub an die Erben ausgezahlt wird
Viele unterschätzen die finanziellen Auswirkungen, denn nicht genommener Urlaub bedeutet für ihr Unternehmen Rückstellungen in der Bilanz. Diese erhöhen die Verbindlichkeiten, reduzieren den Gewinn und beeinflussen die Steuerlast. Die gängige Formel zur Berechnung von Rückstellungen ist folgende:
<>Formel: Bruttojahresgehalt / Arbeitstage × offene Urlaubstage
Beispiel: 72.000 € Jahresgehalt / 240 Arbeitstage x 10 Resturlaubstage = Rückstellung: 3.000 €
Die größte Fehlerquelle ist nicht das Gesetz – sondern die Umsetzung.
Was wir immer wieder sehen:
Ergebnis: Urlaubsansprüche verfallen nicht – und summieren sich über Jahre. Das kann schnell teuer werden. Wenn du das Thema sauber im Griff haben willst, brauchst du:
Genau hier macht das digitale Zeiterfassungssystem NovaTime den Unterschied, weil es
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht einfach automatisch. Entscheidend ist:
Wer das sauber regelt, spart sich später viel Ärger – und unnötige Kosten.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Meetings. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von MailerLite. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen