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Zeiterfassung Minijobs: der elektronische Stundenzettel

Zeiterfassung Baustelle klein

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 € Brutto je Zeitstunde. Trotzdem gilt: Die allgemeine Lohnuntergrenze verdrängt nicht den Mindestlohn der einzelnen Branchen, soweit diese einen höheren Mindestlohn zahlen als den Allgemeinen.

Zum 1. Januar 2017 wurde der gesetzliche Mindestlohn sogar auf 8,84 € erhöht.

Mit Einführung des Mindestlohns wurde für bestimmte Arbeitnehmergruppen die Erfassung der Arbeitszeit zur Pflicht.

Welche Arbeitnehmer fallen unter die Nachweispflicht der Arbeitszeit?

Die Verstärkte Nachweispflicht der Arbeitszeiten trifft zu bei:

  • Minijobbern (geringfügig Beschäftigte): 450 €-Basis oder kurzfristig beschäftigt
  • allen Arbeitnehmern aus bestimmten Branchen. Dazu gehören Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, Auf- und Abbau-Firmen für Messen und Ausstellungen und die Fleischwirtschaft.

In welcher Form muss die Zeiterfassung bei Minijobs erfolgen?

Die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden müssen täglich mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst werden.

Die Aufzeichnungen der Stundenerfassungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt und dem Zoll bei Bedarf vorgelegt werden.

Generell gilt: In welcher Form Du die Arbeitszeiten Deiner Minijobber erfassen möchtest, liegt ganz in Deiner Hand. Dabei ist es egal, ob Du das handschriftlich, per Excel-Tabelle oder elektronisch machst.

Wir empfehlen Dir: Greife besser zu elektronischen Zeiterfassungssystemen und spare Dir Zeit und Geld für den administrativen Aufwand für handgeschriebene Zettel oder der Pflege von langen Excel-Tabellen.

Was für Dich wichtig ist bei der Zeiterfassung Deiner Minijobber

Mit der Erhöhung der Verdienstuntergrenze wird die maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden, auf 50,9 Stunden pro Monat reduziert, damit die Verdienstgrenze von 450€ Brutto nicht überschritten wird.

Der DGB empfiehlt den Unternehmen die Kürzungen zu beachten, da sonst ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz eintritt. Bußgelder von bis zu 30.000€ können dabei verhängt werden, wenn die Stundenzahlen nicht eingehalten werden.

Wie wir Dir bei der Zeiterfassung Deiner Mitarbeitenden helfen können

Mit unseren Lösungen im Bereich der Zeiterfassung sparst Du  Zeit und Geld für den administrativen Aufwand durch die Erstellung und Pflege von manuell verwalteten Arbeitszeittabellen.

Jeder Mitarbeitende kann sich bequem mit einem Chip-Anhänger oder einer Chip-Karte am Terminal ein- und ausstempeln. Das System erfasst automatisch die Stempelzeiten und hinterlegt sie im System.

Durch das Hinterlegen einer Soll-Kennziffer für die maximale Stundenanzahl im Monat, weiß der Mitarbeitende minutengenau, wie viel Arbeitszeit er noch zu leisten hat. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Überschreitung der maximalen Arbeitszeit vorbeugen.

Hierzu kann er sich jederzeit in ein NovaTime Webterminal im Webbrowser einloggen.

Zusätzlich kann sich der Arbeitgeber eine Übersicht über folgende Punkte verschaffen:

  • Urlaubsplanung
  • Abwesenheitsplanung
  • alle erbrachten Stunden von allen Mitarbeitenden

Weitere Funktionen unserer Lösungen sind u.a.: App zur Buchung direkt mit dem Smartphone, Geo-Daten zur Standortermittlung der jeweiligen Buchung, Workflow als Informationsportal für die Mitarbeitenden über die erbrachte Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Auftragsdatenerfassung/Projektzeiterfassung u.v.m.

Weitere Informationen zu unseren Lösungen im Bereich der Zeiterfassung findest Du auf der Produktseite für NovaTime Zeiterfassung.

Schritt 1 von 4

Unverbindliche Anfrage für(erforderlich)