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Biometrische Zeiterfassung massiv in der Kritik

biometrische zeiterfassung kritik rechtlich bedenklich

Biometrische Zeiterfassung mit Fingerabdruckscanner? Besser nicht, sagen Arbeitsgerichte!

Hast Du vor, eine biometrische Zeiterfassung in Deinem Unternehmen einzuführen oder hast Du ein solches System bereits installieren lassen? Nicht gut, denn die Berliner Arbeitsgerichte stellen die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Systeme aktuell massiv infrage. Zu Recht, denn biometrische Daten fallen nicht einfach unter die „normalen“ personenbezogenen Daten, sondern unter die besonderen Arten personenbezogener Daten, die eine Person identifizieren können.

Zur Erklärung: Erst wenn ein Gesetz, z. B. das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift die Verarbeitung erlaubt, darf Dein Unternehmen personenbezogene Daten erfassen oder verarbeiten. Bei den personenbezogenen Daten wird nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterschieden in:

Personenbezogene Daten, wie z. B.

•Name
•Adresse
•Telefonnummer
•E-Mail-Adresse

Besonders sensible Daten, wie z. B.

•Biometrische Daten
•Politische Meinung
•Genetische Daten
•Gesundheit

biometrische zeiterfassung kritik rechtlich bedenklich
Die biometrische Zeiterfassung steht rechtlich massiv in der Kritik.

Liest sich nicht schlimmer als es ist.

Besonders sensible Daten verlangen besondere Pflichten und Schutzmaßnahmen, die mittels Fingerabdruck so nicht gewährleistet werden können. Damit ist die Verarbeitung dieser Daten in biometrischen Zeiterfassungssystemen nach Art. 9 Abs. 1 der EU Datenschutzverordnung (DSGVO) nicht rechtens. Heißt für Dich: Bestehende Systeme auf jeden Fall kritisch hinterfragen und bei Neuinstallationen besser gleich auf rechtlich sichere Alternativen umswitchen.

Die Lösung heißt Transponder, nicht biometrische Zeiterfassung.

Die Arbeitszeiterfassung mittels RFID/NFC Chip – Transponder – hat viele Vorteile gegenüber einer biometrischen Zeiterfassung via Fingerprint. An erster Stelle steht da ganz klar der Datenschutz. Mit einem Transponder werden keine besonders sensiblen Daten gespeichert bzw. verknüpft. Auf dem Chip, der sich im Transponder befindet, werden ausschließlich unternehmensrelevante Daten (Name und Mitarbeiter-ID) Deiner Mitarbeitenden geladen – DSGVO konform. Die Zeiterfassung an sich geht genauso schnell wie beim Fingerabdruckscanner. Großer Vorteil hier: Es geschieht schnell und vor allem kontaktlos. Unter hygienischen Gesichtspunkten eine entscheidende Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit Deiner Mitarbeitenden. Gerade durch Corona wissen wir alle, wie wichtig dieser Aspekt ist.

Möchtest Du mehr wissen? Stelle hier gerne eine Projektanfrage für Dein Unternehmen und wir melden uns schnell bei Dir.

Zeiten ändern Dich 😉 Lese ergänzend hierzu gerne auch unseren Blogartikel aus 2017. Dort haben wir das Thema Fingerprint Türöffner schon mal diskutiert.

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