Skip to main content

Zeiterfassung Pflicht: Was kommt auf Unternehmen zu?

Zeiterfassung Pflicht Unternehmen und kleine Firmen Urteil Bundesarbeitsgericht

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass Zeiterfassung Pflicht in Firmen und Betrieben ist, hat in deutschen Unternehmen für viel Unsicherheit gesorgt. Obwohl mit dem Urteil die Pflicht zur Zeiterfassung bereits in Kraft ist, gibt es aktuell noch kein Gesetz, das allgemein verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen vorgibt. Das Urteil des BAG hat Auswirkungen auf viele Bereiche des Arbeitslebens, wie beispielsweise Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten. Jetzt, da die Urteilsbegründung vollständig vorliegt, stellt sich die Frage: Was kommt konkret auf Unternehmen in Deutschland zu?

Wie kam es zur Zeiterfassung Pflicht?


Obwohl manche Leute argumentieren, dass das BAG-Urteil vom 13.09.2022 und die dazugehörige Urteilsbegründung vom 03.12.2022 bürokratisch und „typisch deutsch“ seien, basiert es tatsächlich auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2019. Der EuGH entschied damals, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mithilfe eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems erfassen müssen. Allerdings gab es keine Vorgaben darüber, bis wann die EU-Mitgliedstaaten dieses Urteil in ihr nationales Recht überführen müssen. Die deutsche Politik hatte in den letzten Jahren also keinen großen Handlungsbedarf gesehen. Das BAG-Urteil hat diese Sichtweise nun jedoch schlagartig geändert.

Interessanterweise ging es im vom BAG verhandelten Fall gar nicht direkt um das EuGH-Urteil, sondern darum, dass ein Betriebsrat die Einführung einer Zeiterfassung in seinem Unternehmen erzwingen wollte. Der Betriebsrat unterlag jedoch, da laut BAG sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG nur besteht, solange betriebliche Angelegenheiten nicht gesetzlich geregelt sind. Da § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Arbeitgeber ohnehin dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen, konnte der Betriebsrat die Einführung einer Arbeitszeiterfassung nicht erzwingen. Ironischerweise unterlag der Betriebsrat im Gerichtsverfahren, erhielt jedoch indirekt trotzdem Recht.

Welche Folgen hat die Pflicht zur Zeiterfassung?


Unternehmen müssen jetzt handeln, um ihrer Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nachzukommen. Laut den Medien plant das Bundesarbeitsministerium, im ersten Quartal 2023 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Daher sollten Unternehmen sich spätestens jetzt darauf vorbereiten, ein geeignetes Zeiterfassungssystem einzuführen. Obwohl die Kriterien „objektiv, verlässlich und zugänglich“ einen gewissen Interpretationsspielraum zulassen, bieten Systeme wie NovaTime Zeiterfassung sowohl für Personalverantwortliche als auch für Mitarbeitende einen transparenten Überblick über die erfassten Arbeitszeiten und Abwesenheiten. Dabei stehen zur Erfassung der Arbeitszeiten verschiedene Wege zur Verfügung. Vom klassischen Terminal über Apps oder auch Webterminals können Zeiten im Unternehmen, unterwegs oder im Homeoffice erfasst werden. Unternehmen haben in der Wahl und Ausgestaltung ihres Zeiterfassungssystems jedoch einen großen Spielraum.

Bedeutet die Zeiterfassung Pflicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit?


Viele Wirtschaftsführer in Deutschland sorgen sich, dass die Pflicht zur Zeiterfassung das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeuten könnte. Das BAG-Urteil und die Tatsache, dass es zunächst nur als Pressemitteilung verfügbar war, haben die Verwirrung über die Regelungen noch verstärkt. Doch mittlerweile ist klar: Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich. Allerdings müssen auch Mitarbeiter, die unter Vertrauensarbeitszeit arbeiten, ihre Arbeitszeiten erfassen und dokumentieren. Diese Pflicht ergänzt das Vertrauen, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, um eine Dokumentation, ohne dass die Flexibilität der Vertrauensarbeitszeit eingeschränkt wird.

Was bedeutet die Pflicht zur Zeiterfassung für Homeoffice?


Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die Pflicht zur Zeiterfassung einzuführen, basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter steht hier im Vordergrund und nicht deren Überwachung. Mit der Möglichkeit, die Arbeitszeiten von zu Hause aus in ein „zugängliches“ und „objektives“ sowie „verlässliches“ System einzutragen, scheint die Umsetzung der Anforderungen von EuGH und BAG erfüllt zu sein. Natürlich hängt es von zukünftigen gesetzlichen Vorgaben ab, doch der Gesetzgeber wird sich sicherlich darauf konzentrieren, praktikable Regelungen zu treffen. Remote Work hat sich mittlerweile flächendeckend etabliert und viele Arbeitnehmer schätzen die Flexibilität, an einigen Tagen in der Woche von einem anderen Ort als dem Büro aus zu arbeiten. New Work hat Einzug in die Arbeitswelt gehalten und die Politik wird sicherlich kein Interesse daran haben, sich an diesem Thema zu verbrennen.

Wie Du die Pflicht zur Zeiterfassung als Chance nutzen kannst


Das BAG-Urteil bringt zwar zunächst zusätzlichen Aufwand für Unternehmen mit sich, doch eine digitale Zeiterfassung bietet letztendlich viele Vorteile. Eine passende Software ersetzt Papierbögen und Excel-Listen, berechnet Überstunden automatisch und erfasst übersichtlich Krankheits- und Urlaubstage. Durch diese Automatisierung und Vermeidung von Fehlern, können HR-Manager Zeit sparen und sich auf wichtige Aufgaben wie Recruiting und Employer Branding konzentrieren. Insgesamt hat das BAG-Urteil das Potenzial, die Digitalisierung im HR Bereich einen wichtigen Schritt nach vorne zu bringen und lässt Dein Unternehmen langfristig profitieren.

Wie Du die Pflicht zur Zeiterfassung umsetzt? Lass uns reden!