NovaTime Systemanforderungen
Server Betriebssysteme
NovaTime Zeiterfassung ist lauffähig unter folgenden Betriebssystemen: Windows Server 2012, Microsoft Server 2016 und Microsoft Server 2019
Client Betriebssysteme
Microsoft Windows 7 (32- und 64-Bit), Microsoft Windows 8 (32- und 64-Bit) und Microsoft Windows 10
Virtualisierte Systeme
NovaTime ist vollumfänglich lauffähig in virtualisierten Umgebungen wie bspw. Hyper V oder VM Ware
Minimale Systemanforderungen für NovaTime Zeiterfassung
- 500 MHz Prozessor (Empfehlung dP: 2GHz oder höher)
- 256MB Hauptspeicher (Empfehlung dP: 4GB Hauptspeicher oder mehr, in Abhängigkeit zum eingesetzten Betriebssystem)
- 100MB freier Festplattenspeicher + 1MB pro Personalsatz (Empfehlung dP: 1GB freier Festplattenspeicher oder mehr)
Browser für NovaTime Internet-Terminal
- Mozilla Firefox, aktuellste Version
- Google Chrome, aktuellste Version
- Microsoft Internet Explorer, aktuellste Version
- Microsoft Edge, aktuellste Version
NovaTime Datenbank
Die Datenbank der Software NovaTime wurde speziell für die Anforderungen einer Zeiterfassung konzipiert, entwickelt und fortwährend optimiert. Dadurch ist NovaTime in der Lage, alle Buchungen in Echtzeit zu verrechnen und direkt bei der Buchung den aktuellen Saldo des Mitarbeitenden anzuzeigen. Die Bereitstellung eines gesonderten SQL-Datenbanksystems ist nicht erforderlich. Ein Konflikt mit anderen Datenbanken oder ein Fremdzugriff auf die Datenbank ist nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlossen.
DSGVO: NovaTime erfüllt alle Vorgaben
Das Thema Datenschutz ist nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ein wichtiges Thema bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu diesem Thema: NovaTime Zeiterfassung DSGVO[/vc_column_text]Seit der NovaTime Version 4.1.01 können die Bewegungsdaten aus NovaTime in eine SQL-Datenbank ausgelagert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, mit einer Fremdanwendung (z.B. Data-Warehouse) auf die NovaTime Daten zuzugreifen. Die Zugriffsrechte müssen durch Ihre IT entsprechend der Vorgaben aus der DSGVO eingeschränkt und überwacht werden.