Sicherheit in AEO-zertifizierten Unternehmen
Das Hauptaugenmerk Ihrer Kunden liegt auf Sicherheit
Um die Zertifikate AEO S oder AEO F beantragen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen entsprechende Sicherheitstandards erfüllt sein, welche den Schutz der Waren gewährleisten. Beispielsweise müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Firmengelände und Ihre Firmengebäude wirkungsvoll vor dem Betreten durch betriebsfremde Personen abgesichert sind. Zur Erfüllung der Anforderungen für Sicherheit gemäß AEO bietet Ihnen dP elektronik Lösungen zu folgenden Bereichen:
Welche AEO Zertifikate gibt es?
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und kann in folgenden Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)- AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
- AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F)
Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und realisieren Ihre Anforderungen rund um das Thema AEO - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter! Zum Kontaktformular
Erläuterung: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Auf europäischer Ebene wurden die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.
